Ärzte- & Apotheker-News

Entwurf des PTA-Reformgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 28. August 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen.

Mit dem Gesetzesvorhaben soll das Interesse an dem Beruf der PTA für die Zukunft gesichert und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegengewirkt werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

Das Berufsbild und die Ausbildung der PTA sollen an geänderte Anforderungen im Apothekenalltag angepasst werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Beratungskompetenz. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wird entsprechend geändert.

Die Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

In der Apothekenbetriebsordnung wird geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Eine Vertretung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters ist allerdings weiterhin nicht vorgesehen.

(BMG / STB Web)

Artikel vom 30.08.2019