Steuern, Wirtschaft & Recht

Erleichterter Kapitalmarktzugang für Unternehmen

Die Bundesminister für Finanzen und Justiz haben Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz mit Regelungen im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Steuerrecht vorgestellt. Damit soll unter anderem der Kapitalmarktzugang für Startups, Wachstumsunternehmen und KMUs erleichtert werden.

Das Gesetz umfasst unter anderem folgende wesentliche Eckpunkte:

  • Absenkung des Mindestkapitals für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro und Prüfung weiterer Vereinfachungen bei den regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarktzugang.
  • Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten; geprüft werden auch eine Erleichterung von Anlagen von institutionellen Investoren und bessere Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen (SPACs).
  • Digitalisierung des Kapitalmarkts, etwa durch die Schaffung der Möglichkeit von Aktienemissionen als elektronische Wertpapiere – möglicherweise auch aufgrund der Blockchain-Technologie oder vergleichbaren Technologien. Geprüft wird auch eine verbesserte Übertragbarkeit von Kryptowerten.
  • Verbesserte Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung durch die Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Ermöglichung von dual class shares (Mehrstimmrechtsaktien).
  • Stärkung einer technisch zeitgemäßen Aufsicht durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und verbesserte Rahmenbedingungen für eine englischsprachige Kommunikation mit der BaFin.
  • Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlage, insbesondere durch die Förderung von Aktiensparen, darunter u.a. durch einen höheren Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen, sowie Verbesserungen bei den Regelungen zur Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften.
  • Signifikante Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens: hierzu zählen die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von EUR 1440 auf EUR 5000, eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in § 19a EStG, sowie eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen.
  • Einsatz für die Fortführung des INVEST-Programms über das Jahr 2022 hinaus.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll noch in der ersten Hälfte der Legislatur in Kraft treten.

Details können dem Eckpunktepapier entnommen werden.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 29.06.2022